1. Aufsicht
Die aktive Aufsicht beginnt 15 Minuten vor der 1. Unterrichtsstunde oder zügig
nach dem Pausengong. Sie endet mit dem Schlussgong der Pause.
2. Aufenthaltsbereiche
für Schüler
2.1
Außenbereich
Den Schülern
steht in den Pausenzeiten das befestigte Schulgelände und die Wiesenfläche
hinter der Sporthalle zur Verfügung.
Zum Aufenthalt sind nicht freigegeben:
Schülern der S I ist es nicht gestattet, das Schulgelände ohne besondere Erlaubnis zu verlassen.
2.2 Innenbereich
Die Schüler
dürfen sich vor dem Unterrichtsbeginn im Haus aufhalten mit Ausnahme
des abgegrenzten, inneren Bereichs im Forum einschließlich der Bühne!
3. Regelungen
in den großen Pausen
3.1
Aufenthaltsregelung für die Schüler der S I
Alle Schüler
der S I verlassen die Unterrichtsräume, Flure und Treppenhäuser.
Die Lehrperson verlässt als letzte den aufgeräumten Klassen- oder
Kursraum. Der Aufenthalt im Forum ist gestattet mit Ausnahme des abgegrenzten,
inneren Bereichs im Forum einschließlich der Bühne!
Ausnahmen
Körperbehinderte
Kinder können die Pause zusammen mit Begleitung im Haus verbringen.
Schülergruppen im Beisein einer Lehrperson ist der Aufenthalt im Haus
ebenfalls erlaubt.3.2
Aufenthaltsregelung für Schüler der S II
Die Schüler
der S II dürfen sich in ihren Freizeiten in den Kursräumen, im
Schülerarbeitsraum oder in der Teestube aufhalten. Schüler der
S II dürfen das Schulgelände verlassen.
3.3
Regenpause
Die Regenpause
wird durch ein dreimaliges Gongzeichen signalisiert. Die Schüler der
S I sollen sich dann im Forum aufhalten. (nicht im inneren Bereich)!
4. Pausenspiele
Erlaubt
sind neben Lauf- und Hüpfspielen Ballspiele mit Tennis- oder Softbällen.
Ausnahme: der Brunnenhof und der Schulgartenbereich sind Ruhezonen und für
Ballspiele gesperrt.
Auch auf dem Platz vor dem Haupteingang ist das Ballspielen
verboten.
Tischtennisplatten stehen für das Tischtennisspiel zur Verfügung.
Ausdrücklich untersagt ist auf dem Schulgelände das Skateboardfahren,
Inlineskating und das Werfen mit Schneebällen.
5. Schulschluss
Für
die Ordnung im Raum ist die jeweilige Gruppe unter Aufsicht der Lehrperson
verantwortlich. Nach Unterrichtsschluss müssen die Stühle hochgestellt
werden. Vor Arbeitsgemeinschaften und vor der 7. Stunde steht den Schülern
das Forum und der Schulhof zur Verfügung.
6. Rauchen
Das Rauchen
ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
7. Ordnungsdienst
Alle Schüler
sind verpflichtet, den eingeteilten Ordnungsdienst wahrzunehmen.
8. Handy-Benutzung
Die Inbetriebnahme
eines Handys ist während des Unterrichts verboten. Das Handy muss ausgeschaltet
werden!
Vor Klassenarbeiten/Klausuren u.ä. ist ein mitgeführtes Handy
der Aufsichtperson ohne Aufforderung für die Zeit der Arbeit zur Verwahrung
zu geben. Eine Zuwiderhandlung wird als Täuschungsversuch gewertet